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   OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18   

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OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18 (https://dejure.org/2019,21114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.07.2019 - 9 LA 45/18 (https://dejure.org/2019,21114)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 9 LA 45/18 (https://dejure.org/2019,21114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 KAG ND; § 6b KAG ND; § 6 Abs 1 S 1 KAG ND; § 6 Abs 5 S 4 KAG ND
    Anliegerstraße; Anliegerverkehr; Busverkehr; Durchgangsverkehr; Einstufung; Fahrbahn; Fremdverkehr; Gemeingebrauch; Haltestelle; Schulbusverkehr; Straße; Straßenausbaubeitrag; Straßenentwässerung; tatsachliche Verkehrsverhältnisse; Teileinrichtung; typisierende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15

    Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
    Nach der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 - und Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49 m. w. N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.

    Diese Gesichtspunkte haben im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise Bedeutung, wenn die Straße nicht bereits aufgrund der feststellbaren tatsächlichen Verkehrsverhältnisse klar eingestuft werden kann (Senatsurteil vom 9.8.2016, a. a. O., Rn. 49 m. w. N.).

    Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (Senatsurteil vom 9.8.2016, a. a. O., Rn. 50 m. w. N.; hierzu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., § 8 Rn. 380).

  • BVerwG, 30.07.2018 - 9 B 23.17

    Gebrauchswert; Sondervorteil; Straßenausbaubeitrag; Verkehrswert; Vorteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
    Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird von dieser Vorschrift erfasst und ist verfassungsgemäß (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 27.3.2017 - 9 LC 180/15 - juris Rn. 30 ff.; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30.7.2018 - 9 B 23.17 - juris).

    Dieser Vorteil ist geeignet, den Gebrauchswert der begünstigten Grundstücke positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.7.2018, a. a. O., Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 49 ff. = juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 9 C 2.17 - juris Rn. 15 ff.).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
    Dieser Vorteil ist geeignet, den Gebrauchswert der begünstigten Grundstücke positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.7.2018, a. a. O., Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 49 ff. = juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 9 C 2.17 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 9 C 2.17

    Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
    Dieser Vorteil ist geeignet, den Gebrauchswert der begünstigten Grundstücke positiv zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.7.2018, a. a. O., Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 u.a. - BVerfGE 137, 1 Rn. 49 ff. = juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.6.2018 - 9 C 2.17 - juris Rn. 15 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
    Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird von dieser Vorschrift erfasst und ist verfassungsgemäß (hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 27.3.2017 - 9 LC 180/15 - juris Rn. 30 ff.; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30.7.2018 - 9 B 23.17 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 ME 245/05

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die im Außenbereich verlaufende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
    Danach ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG grundsätzlich jeder Straßenzug, den der unbefangene Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als selbstständiges, von anderen Straßen abgegrenztes Element des gemeindlichen Straßenverkehrsnetzes ansieht (vgl. etwa das Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LC 320/07 - Senatsbeschluss vom 12.1.2006 - 9 ME 245/05 - juris Rn. 4; hierzu auch Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 60. Erg.Lfg. 2019, § 8 Rn. 97; von Waldthausen in Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, 49. Erg.Lfg. 2018, § 6 Rn. 10 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2014 - 9 ME 255/13
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
    Vielmehr ist bei Anwendung des dargestellten Maßstabs auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall eine typisierende Betrachtung vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber (zumindest im Regelfall) nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht (vgl. Senatsbeschluss vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 - unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 12; vom 16.6.2019 - 9 LA 457/18 - n. v.; vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 - n. v. und Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49 m. w. N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.

    Vielmehr ist bei Anwendung des dargestellten Maßstabs auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall eine typisierende Betrachtung vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber (zumindest im Regelfall) nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 12 und vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 -, a. a. O., unter Hinweis auf Senatsbeschluss vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - juris Rn. 5 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Der Umstand, dass die wiederkehrenden Beiträge (nur) für Verkehrsanlagen, nicht aber für alle "öffentlichen Einrichtungen" im Sinne des § 6 NKAG ermöglicht wurden, lässt keinen Rückschluss darauf zu, dass Verkehrsanlagen nicht zu den in § 6 NKAG genannten "öffentlichen Einrichtungen" gehören (Senatsbeschluss vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 9).

    Danach ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 NKAG grundsätzlich jeder Straßenzug, den der unbefangene Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als selbstständiges, von anderen Straßen abgegrenztes Element des gemeindlichen Straßenverkehrsnetzes ansieht (Senatsbeschluss vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 7 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20

    Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht;

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16.8.2021 - 9 LA 53/20 -, vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 5 m. w. N. und vom 29.11.2018 - 9 LA 63/18 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2020 - 6 A 11143/19

    Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der

    Vielmehr darf regelmäßig angenommen werden, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs dienten in erster Linie den Anliegern der Straße, in der sie sich befinden, und allenfalls nachrangig dem Vorteil der Allgemeinheit (hierzu NdsOVG, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 9 LA 45/18 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 6 ZB 10.1973 -, juris; Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 374, 379b; anders OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 15 A 3137/06 -, KStZ 2009, 118).
  • VG Braunschweig, 20.03.2024 - 8 A 440/21

    Abweichende Verteilungsregelung; Anliegeranteil; Anwendungsbereich der Satzung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss v. 16.07.2019 - 9 LA 45/18 -, juris Rn. 12 f. unter Hinweis auf Beschluss v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 - und Urteil v. 09.08.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 49 m.w.N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit durch den Straßenausbau i.S.v. § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18

    Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung;

    Zutreffend ist, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für öffentliche Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG, zu denen auch die kommunalen öffentlichen Straßen/Verkehrsanlagen gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 16.6.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 7 f.), voraussetzt, dass die ausgebaute Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist (§ 6 NStrG).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 9 LA 132/20

    Ermessen; Ermessensakt, innerdienstlich; Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37, vom 16.8.2021 - 9 LA 53/20 -, vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 5 m. w. N. und vom 29.11.2018 - 9 LA 63/18 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21

    Beweislast; Erschließungsanlage, erstmalig endgültig hergestellt;

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37, vom 16.8.2021 - 9 LA 53/20 -, vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 5 m. w. N. und vom 29.11.2018 - 9 LA 63/18 -).
  • VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21

    Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag

    Im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise sind insoweit die Lage der Straße im Gesamtverkehrsnetz und die Verkehrsplanung der Gemeinde, ihr darauf beruhender Ausbauzustand (u. a. Breite, Länge, vorhandene Teileinrichtungen) und die straßenrechtliche Gewichtung der Straße bedeutsam (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.7.2019 - 9 LA 45/18 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2022 - 9 LA 122/20

    Grundstücksteilung; Gütertrennung; Missbrauch rechtlicher

    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37, vom 16.8.2021 - 9 LA 53/20 -, vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 5 m. w. N. und vom 29.11.2018 - 9 LA 63/18 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 9 LA 89/23

    Gefährlichkeitsfeststellung; allgemeiner Gleichheitsatz; gefährlicher Hund;

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 9 LA 121/21

    Abnahme; Maßnahme, beitragsfähige; Straßenausbaubeitrag; Straßenbaulast;

  • VG Lüneburg, 26.06.2020 - 3 A 224/16

    Abschnittsbildung; Anlagenbegriff; Ausbau, weiterer; Betrachtungsweise,

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 9 LA 87/20

    Billigkeitserlass; Gewerbesteuerfestsetzung; Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung;

  • VG Lüneburg, 06.05.2020 - 3 A 226/16

    Abschnittsbildung; Ausbau, gesamte Länge; Gemeindestraße; Ortsdurchfahrt;

  • VG München, 30.06.2023 - M 28 K 20.4803

    Straßenausbaubeitragsrecht, teilweise erfolgreiche Klage, Anlagenabgrenzung

  • VG Lüneburg, 20.06.2023 - 3 A 68/19

    Aufwandsspaltungsbeschluss; Festsetzungsverjährung; klassifizierte Straße;

  • VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20

    Alleenartig; Anlagenbegriff; Anliegerstraße; Ausbauzustand; Durchgangsstraße;

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